öffentl. Auslegungen
Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung der Gemeindestraße „Stiller Winkel“ in Gramzow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gramzow hat im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 04. Mai 2020 gemäß § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBI.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBI.I/18, [Nr. 37], S. 3) die Absicht zur Teileinziehung nachfolgender Gemeindestraße beschlossen:
Verkehrsfläche: kommunale Straße „Stiller Winkel“
Straßenbaulastträger: Gemeinde Gramzow
Die gemeindliche Straße „Stiller Winkel“ – Gemarkung Gramzow, Flur 12, Flurstück 31 – ist mit Pflaster befestigt.
Die vorgenannte Straße soll nach der Teileinziehung für den Fahrzeugverkehr wie folgt beschränkt werden:
VZ 220-40 „Einbahnstraße doppelseitig“ an der Einmündung K 7315 „Kirchstraße“
VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ an der Einmündung B 198 „Prenzlauer Straße“
Innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Absicht zur Teileinziehung der o.g. Straße können Einwände schriftlich oder zur Niederschrift im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Gramzow – Poststraße 25 – 17291 Gramzow vorgebracht werden. Diese Absicht gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gramzow, 26.05.2020
gez. Schulz
Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter