Schiedsstelle
Kurzinformation
Die Schiedsstelle des Amtes Gramzow dient der Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten mit vermögens- und strafrechtlicher Relevanz.
Diese sind:
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bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. Ansprüche aus dem Nachbarrecht, aus vermögensrechtlichen Beziehungen (z.B. Kauf- oder Mietverträge), aus nichtvermögensrechtlichen Beziehungen (Verletzung der persönlichen Ehre)
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Strafsachen im Sinne des § 380 Strafprozessordnung (Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung)
Die Aufgaben werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen wahrgenommen, die vom Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt werden.
Im Amtsbereich Gramzow sind derzeit eine Schiedsperson sowie eine stellv. Schiedsperson tätig. Diese erfüllen ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Schiedsverfahren sind nicht öffentlich.
Die Schiedsstelle wird auf Antrag tätig. Dieser wird vom Ordnungsamt für die Schiedsstelle entgegen genommen und entsprechend weitergeleitet.
Weiterführende Informationen, auch zur Anmeldung und zum Ablauf des Verfahrens, gibt Ihnen der nachfolgende Flyer. Dieser ist im Papierformat auch in der Amtsverwaltung Gramzow erhältlich.
Verweis auf Flyer
Ansprechpartner:
Bau- und Ordnungsamt
Frau Lemmer
Zimmer 8
Herr Höpfner
Zimmer 3