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Briefwahlantrag - Landtagswahlen in Brandenburg

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können, haben Sie auch die Möglichkeit die Wahlunterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

Falls Sie wegen einer Beeinträchtigung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Wahlbehörde abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Wahlbehörde stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Wahlbehörde vor und holen den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen dort ab.

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,

    • zusätzlich zur Angabe von Familienname, Vorname, Wohnadresse, ggf. Versandadresse (z.B. Urlaubsadresse) ist das Geburtsdatum anzugeben.

    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (Online-Antrag, E-Mail).

    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 

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