Hauptamt
Personalausweis, Verlust
Kurzinformationen
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
- den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
- seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
- seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Melanie Schmela
Haus 1, EG 6
(039861) 60016