Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Hauptamt

Personalausweis, Verlust


Kurzinformationen

Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,

  • den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
  • seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
  • seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Melanie Schmela
Haus 1, EG 6
Telefon (039861) 60016