Kämmerei
Einzugsermächtigung
Beschreibung
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Elisabeth Budahn
Haus 1, Zi. 9 EG
(039861) 60025
Formulare
- SEPA Kitakosten- und Verpflegungsbeitrag
- SEPA Lastschrift Straßenbaubeiträge
- SEPA Steuern
- SEPA Straßenwinterdienst
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