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Hauptamt

Meldebescheinigung, einfache


Kurzinformationen

 

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass

  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes

  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses

  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung

  • frankierter Rückumschlag

 


Gebühren

 

  • Die Gebühr beträgt 5,00 €

  • gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)

  • Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €

 

 


Ansprechpartner

Melanie Schmela
Haus 1, EG 6
Telefon (039861) 60016