Hauptamt
Hauptwohnung, anmelden
Kurzinformationen
Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Der Meldeschein muss dann nur von einer Volljährigen der einziehenden Personen unterschrieben sein. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Neu ab dem 01.11.2015 die Wohnungsgeberbescheinigung- Hinweise finden Sie unter Merkblätter und Formulare.
Beschreibung
Es kann auch jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Vollmacht, Ausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person) Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen. Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten mit weniger als zweijähriger Dienstzeit und ähnliche Dienstverhältnisse, Aufenthalte in Beherbergungsstätten und Krankhäusern/Heimen sind gemäß Landesmeldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichtigen zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Vorlage der Geburtsurkunde, sofern noch kein Personalausweis/Reisepass vorhanden ist
alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
bei ausländischen Personen: der Pass
Wohnungsgeberbescheinigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)- siehe Anlage
Vollmacht mitziehender über 18-jähriger nicht anwesender Kinder/Personen
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Melanie Schmela
Haus 1, EG 6
(039861) 60016